Der Ihadouten für Entwicklungshilfeverein wurde 2013 von in Deutschland lebenden Menschen, dessen Ursprung aus dem Dorf Ihadouten in Marokko stammt, gegründet. Der Verein wird beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Nummer VR 6774 mit dem Namen „Ihadouten für Entwicklungshilfe e.V.“ geführt.
Der Verein ist ein gemeinnütziger und unabhängiger Verein, dessen Ziel es ist, Gelder und Sachgüter für Projekte im Dorf Ihadouten (Marokko) einzuwerben. Alle Mitglieder des Vereins arbeiten rein ehrenamtlich. Der Verein unterstützt in jedem Jahr mindestens 1 konkretes Hilfsprojekt. Er stellt die Projekte seinen Mitgliedern vor, um für diese nachvollziehbar zu machen, wie die Mittel eingesetzt werden. Der Verein arbeitet mit dem Schwesterverein Ihadouten im Dorf Ihadouten vor Ort und prüft seine Arbeitsweise sowie die Mittelverwendung.
Zweck und Ziele des Vereins sind:
a) Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungshilfe gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 15 AO
b) Ziele des Vereins sind…
- die Förderung von Infrastruktur,
- die Förderung von Landwirtschaftsprojekten,
- die Förderung von Gesundheitsprojekten,
- die Förderung von Umweltprojekten,
- und die Förderung von Bildungssprojekten,
in Ihadouten (Ort in Marokko, Gemeinde Arekmane in Kebdana) durch Sammeln von Spenden und Sachgütern in Deutschland. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden.
Die Spendengüter werden an eine örtliche gemeinnützige Hilfsorganisation, nämlich den bereits bestehenden Verein „Ihadouten" in Ihadouten in Marokko transferiert.
Die örtliche Hilfsorganisation der Spenden hat in der Region geplante Projekte vorab mit dem Verein abzustimmen bzw. diese vorzustellen. Projekte in Ihadouten werden nur unterstützt, wenn sie vom Vorstand des Vereins als erfolgversprechend eingestuft werden und die örtliche Hilfsorganisation in Ihadouten versichert, dass die transferierten Geld- und Sachspenden gleichmäßig zur Unterstützung der Bewohner von Ihadouten verwendet werden.
Die Empfänger der Spenden haben sämtliche Ausgaben zu dokumentieren und durch Rechnungen zu belegen.
Er hat ferner ein Kontrollgremium zu stellen, welches alle Stämme/ethnischen Gruppen von Ihadouten möglichst gleichmäßig repräsentiert. Diesem Gremium ist in regelmäßigen Abständen die Buch- und Kassenführung der örtlichen unterstützten Hilfsorganisation zur Prüfung vorzulegen.
Sachspenden sind durch den begünstigten Verein „Ihadouten" zu warten. Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist nicht zulässig.
Ein grober Verstoß gegen die aufgeführten Bedingungen kann zu einer Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem Verein und örtlichen begünstigten Hilfsorganisation führen.
This tip will help you be organized and write an essay for me schedule your time efficiently.